Bei der Gewährung einer Förderung im Sinne des I. Hauptstückes sind zu beachten:
1. die Angemessenheit der Grundkosten. Die Grundkosten sind angemessen, wenn bei Übertragung des Eigentums einer Fläche zur Errichtung und Bereitstellung von Wohnungen und Wohneinheiten in Heimen nach diesem Gesetz und der Durchführungsverordnungen im mehrgeschossigen Wohnbau, ausgenommen Gebäude nach § 2 Z 3, Z 4 und Z 4a, die Höhe von 188,- Euro pro Quadratmeter der oberirdischen Bruttogrundfläche (BGF) bei raumbildenden Bauteilen nicht überschritten wird. Diese Obergrenze ist auch bei einmaliger Bauzinsvorauszahlung anzuwenden; ein laufender Bauzins darf die Höhe von 0,68 Euro pro Quadratmeter BGF im Monat nicht überschreiten. Die Beträge dürfen ab dem Zeitpunkt des Grunderwerbs gemäß § 63 Abs. 1 letzter Satz verzinst werden;
2. die Wirtschaftlichkeit der Aufschließungskosten,
3. die Angemessenheit der Gesamtbaukosten im Sinne des § 4 Abs. 3,
4. die Angemessenheit des Kaufpreises nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes – WGG 1979 bei Errichtung von Wohnungen im Wohnungseigentum bzw. zur nachträglichen Übertragung in das Wohnungseigentum sowie bei Veräußerung von Wohnungen (Weiterverkauf) und bei Veräußerung von Wohnheimen.
WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 5 Grundsätze für die Gewährung einer Förderung und Eigentumsbeschränkung
…Grundsätze für die Gewährung einer Förderung und Eigentumsbeschränkung § 5. Bei der Gewährung einer Förderung im Sinne des I. Hauptstückes sind zu beachten: 1. die Angemessenheit der Grundkosten. Bei Übertragung des Eigentums einer Fläche…
§ 29 Zusicherung
…haben und insbesondere § 5 Z 1 und 4 sowie für die Vermietung von Wohnungen die Mietzinsbildungsvorschriften §§ 62 und 63 WWFSG 1989 anzuwenden sind. (5) Vor Zuzählung von Förderungsmaßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 3 kann die Zusicherung widerrufen werden, wenn der Förderungswerber…
§ 6
…Hinderungsgrundes abzusehen, sofern eine entsprechende Bankgarantie zur Sicherung allfälliger Ansprüche des Landes beigebracht wird. (7) Zwecks Sicherstellung der Grundkosten- und Kaufpreisangemessenheit gemäß § 5 Z 1 und 4 WWFSG 1989 ist vor Zusicherung einer Förderung gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 bis 4 hinsichtlich des Anteils an zu fördernden Wohnungen und…
§ 36 Förderungswürdige Objekte
…Infrastrukturmaßnahmen und ökologische Maßnahmen im Sinne des § 37 Z 14 im Zusammenhang mit Blocksanierungen gemäß § 34 Z 7. § 5 Z 1 gilt sinngemäß.…
WWFSG 1989 · Neubauverordnung 2007
§ 14 Endabrechnung
…Endabrechnung § 14. Ausgenommen bei Inanspruchnahme einer Förderung gemäß §§ 5, 11, soweit Eigenheime betroffen sind, und 12 hat die Förderungswerberin oder der Förderungswerber die tatsächlichen Gesamtbaukosten unter Bedachtnahme auf die von den Nutzern der Wohnungen…
§ 16 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen
…auf Ergänzungsförderungen ist die Neubauverordnung 2001 mit der Maßgabe weiterhin anzuwenden, dass anstelle § 2a Abs. 2 die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 der Neubauverordnung 2007 Anwendung finden. (3) Ist es bei zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neubauverordnung 2007 bereits…
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