§ 45 Nichtrückzahlbare Beiträge — WWFSG 1989
Nichtrückzahlbare Beiträge können auch neben einer sonstigen Förderung gemäß § 40 in Anspruch genommen werden.
§ 45 WWFSG 1989 · WWFSG 1989 · Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz
§ 45 Nichtrückzahlbare Beiträge
…Nichtrückzahlbare Beiträge § 45. Nichtrückzahlbare Beiträge können auch neben einer sonstigen Förderung gemäß § 40 in Anspruch genommen werden.…
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