§ 3
In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 25. März 1985, LGBl. für Wien Nr. 23/1985, in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 30/1987 außer Kraft.
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