§ 3 Höhe der Abgabe
In Kraft seit 01. September 2016
Up-to-date
§ 3 Höhe der Abgabe — WWAG
Die Abgabe für das Halten von Wettterminals beträgt je Wettterminal und begonnenem Kalendermonat 350 Euro.
§ 3 WWAG · WWAG · Wiener Wettterminalabgabegesetz
§ 3 Höhe der Abgabe
…Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI 2020) oder ein an dessen Stelle tretender Index erstmalig seit dem der Kundmachung des Landesgesetzes LGBl. für Wien Nr. 3/2026 folgenden Monatsersten und in weiterer Folge seit der letzten Änderung der Abgabe zum Stichtag 30. Juni eines Jahres um mindestens 3 % (Schwellenwert…
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