§ 29c Bezugnahme auf Richtlinien
In Kraft seit 09. November 2023
Up-to-date
Durch dieses Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, ABl. Nr. L 435 vom 23.12.2020, S. 1 – 62, umgesetzt.
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