§ 1 Anwendungsbereich
In Kraft seit 14. Dezember 2021
Up-to-date
§ 1 Anwendungsbereich — WVG
Dieses Gesetz findet Anwendung auf die Zuleitung und Abgabe von Wasser aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen der Stadt Wien im Gemeindegebiet Wien.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden