WrSchG
Gliederung
III. HAUPTSTÜCK ERRICHTUNG, ERHALTUNG, AUFLASSUNG UND SPRENGEL DER PFLICHTSCHULEN
I. Abschnitt Errichtung, Auflassung und Verlegung
§ 37
entfällt; LGBl. für Wien Nr. 18/2019 vom 16. April 2019
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