LandesrechtWienLandesesetzeWiener SchulgesetzII. HAUPTSTÜCK AUFBAU UND ORGANISATIONSFORMEN DER PFLICHTSCHULENVII. Abschnitt Ganztägige Schulformen, Gruppenbildung im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, Campus, Bildungsgrätzl, Schülerinnen- und Schülerheime, Schulcluster und Sommerschule§ 30

§ 30Schülerinnen- und Schülerheime

In Kraft seit 17. April 2019
Up-to-date