Leistende Stelle für Förderungen im Sinne des § 7 ist jede inländische Einrichtung, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 8) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen Leistungsverpflichteten (§ 9) obliegt, sofern diese hinsichtlich ihrer gesamten Gebarung der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegt.
Wr. FTG · Wiener Fördertransparenzgesetz
§ 12 Abfrageberechtigte Stellen
…Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle (§ 11) sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw. einen Leistungsempfänger (§ 8) oder eine Leistungsverpflichtete bzw. einen…
§ 14 Leistungsangebote
…Maßgabe anzuwenden, dass für § 21 Abs. 1 Z 4 TDBG 2012 die leistende Stelle jene im Sinne des § 11 ist und für § 21 Abs. 1 Z 5 TDBG 2012 die abfrageberechtigte Stelle jene im Sinne des § 12…
§ 15 Leistungsmitteilungen
…1) Die leistenden Stellen (§ 11) sind verpflichtet, für Förderungen im Sinne des § 7, mit Ausnahme von Entschädigungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 6, Mitteilungen…
§ 17 Datenverarbeitung
…1) Die leistenden Stellen (§ 11) sind zur Abwicklung der Förderungen (Abs. 7) und zur Durchführung von Leistungsmitteilungen (§ 15) sowie die abfrageberechtigten Stellen (§ 12) im Rahmen…
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