§ 12 § 12
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
§ 12 § 12 — Wr. AkadFG
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Anträge, die sich auf das Förderjahr 2024 beziehen, können bereits vor dem Inkrafttreten eingebracht werden.
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