§ 22 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 09. Juli 2022
Up-to-date
Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56, umgesetzt.
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