§ 49 Anforderung an Pflichtstellplätze
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
WGarG 2008
Gliederung
5. Teil Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen
§ 49 Anforderung an Pflichtstellplätze
Bei Pflichtstellplätzen muss die Anfahrbarkeit des Stellplatzes gewährleistet sein, ohne dass dazu erst ein anderes Fahrzeug durch Dritte entfernt werden muss.
Rückverweise