§ 4 § 4Höhe der Abgabe
In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date
Die Abgabe für das Aufstellen oder den Betrieb von Wettterminals beträgt für jedes einzelne Wettterminal 700 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem das Wettterminal betrieben oder aufgestellt wird. Die Abgabe für das Aufstellen oder den Betrieb von Glücksspielgeräten beträgt für jedes einzelne Glücksspielgerät 1.000 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, in dem das Glücksspielgerät aufgestellt oder betrieben wird.
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