§ 80 Schlussbestimmungen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(1) Das Gesetz tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 72/2001 außer Kraft.
(2) Der Netzverweigerungstatbestand gemäß § 32 Abs. 1 Z 3 tritt am 19. Februar 2006 außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden