LandesrechtWienLandesesetzeWiener PersonalvertretungsgesetzABSCHNITT I Personalvertretung§ 24

§ 24 Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder der Dienststellenausschüsse (der Vertrauenspersonen), Zuteilung der Mandate an die Wählerinnen- und Wählergruppen

In Kraft seit 01. August 2023
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§ 24 Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Mitglieder der Dienststellenausschüsse (der Vertrauenspersonen), Zuteilung der Mandate an die Wählerinnen- und Wählergruppen — W-PVG | GesetzeFinden.at