§ 25 Verweisungen auf andere Gesetze und auf das Unionsrecht
In Kraft seit 06. Dezember 2024
Up-to-date
(1) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. September 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Soweit dieses Gesetz auf Rechtsakte der Europäischen Union verweist, ist darunter die Fassung dieser Rechtsakte am 1. September 2024 zu verstehen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden