§ 46 Verweisung auf andere Gesetze und auf Richtlinien der Europäischen Union
In Kraft seit 10. Oktober 2026
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W-GBG
Gliederung
6. Teil Übergangsbestimmungen bis zur 20. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz und Schlussbestimmungen
§ 46 Verweisung auf andere Gesetze und auf Richtlinien der Europäischen Union
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. September 2026 geltenden Fassung anzuwenden.
(3) Soweit dieses Gesetz auf Richtlinien der Europäischen Union verweist, ist darunter die Fassung dieser Richtlinien am 1. September 2026 zu verstehen.
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