Das Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept gemäß § 14 Abs. 2 Z 4 hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen:
1. eine Gefahrenanalyse und daraus abgeleitete Einsatzszenarien;
2. Einsatz und Gefahrenabwehrmaßnahmen:
a) Einsatzbereich der Betriebsfeuerwehr,
b) Einsatzstärke, Ausrüstung, Löschmittelbedarf, Löschleistung und Alarmierung,
c) Einsatzziele der Betriebsfeuerwehr in den unterschiedlichen Einsatzszenarien;
3. Angaben zur Organisation der Betriebsfeuerwehr:
a) vorhandene Mindestmannschaftsstärke (gleichzeitig anwesend),
b) Angaben, wie die Orts-, Objekt- und Anlagenkunde sichergestellt wird,
c) Notfall-Schaltungsberechtigungen,
d) Ausrüstung, mit der Gefahren begegnet werden soll (Fahrzeuge, Art und Anzahl der Ausrüstung),
e) Löschwasserversorgung,
f) vorgehaltene Sonderlöschmittel,
g) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft (z. B. Ausfälle, Krankheit, Urlaub),
h) Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz;
4. die Kontaktdaten für die Erreichbarkeit in Notfällen (Telefonnummer der Kontaktpersonen der Betriebsfeuerwehr und der betriebsverantwortlichen Personen);
5. den Namen der Erstellerin bzw. des Erstellers des Konzepts;
6. das Datum der Erstellung bzw. Evaluierung des Konzepts.
Rückverweise
W-FWG · Wiener Feuerwehrgesetz
§ 14 Betriebsfeuerwehren
…eingerichtete Betriebsfeuerwehr handelt; im Falle bescheidmäßiger Vorschreibung ist den Unterlagen der Bescheid anzuschließen; 4. ein dem Gefahrenpotenzial des Betriebes angepasstes Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept (§ 14a). (3) Maßgebend für die Beurteilung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen. Ergibt die Prüfung der Unterlagen, dass die Betriebsfeuerwehr nicht den…