Das Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept gemäß § 14 Abs. 2 Z 4 hat zumindest folgende Inhalte zu umfassen:
1. eine Gefahrenanalyse und daraus abgeleitete Einsatzszenarien;
2. Einsatz und Gefahrenabwehrmaßnahmen:
a) Einsatzbereich der Betriebsfeuerwehr,
b) Einsatzstärke, Ausrüstung, Löschmittelbedarf, Löschleistung und Alarmierung,
c) Einsatzziele der Betriebsfeuerwehr in den unterschiedlichen Einsatzszenarien;
3. Angaben zur Organisation der Betriebsfeuerwehr:
a) vorhandene Mindestmannschaftsstärke (gleichzeitig anwesend),
b) Angaben, wie die Orts-, Objekt- und Anlagenkunde sichergestellt wird,
c) Notfall-Schaltungsberechtigungen,
d) Ausrüstung, mit der Gefahren begegnet werden soll (Fahrzeuge, Art und Anzahl der Ausrüstung),
e) Löschwasserversorgung,
f) vorgehaltene Sonderlöschmittel,
h) Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz;
4. die Kontaktdaten für die Erreichbarkeit in Notfällen (Telefonnummer der Kontaktpersonen der Betriebsfeuerwehr und der betriebsverantwortlichen Personen);
5. den Namen der Erstellerin bzw. des Erstellers des Konzepts;
6. das Datum der Erstellung bzw. Evaluierung des Konzepts.
W-FWG · Wiener Feuerwehrgesetz
§ 14 Betriebsfeuerwehren
…eingerichtete Betriebsfeuerwehr handelt; im Falle bescheidmäßiger Vorschreibung ist den Unterlagen der Bescheid anzuschließen; 4. ein dem Gefahrenpotenzial des Betriebes angepasstes Einsatz- und Gefahrenabwehrkonzept (§ 14a). (3) Maßgebend für die Beurteilung ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Vorlage der vollständigen Unterlagen. Ergibt die Prüfung der Unterlagen, dass die Betriebsfeuerwehr nicht den…
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