LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bedienstetenschutzgesetz 1998§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

(1) Dieses Gesetz regelt den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bediensteten in Dienststellen der Gemeinde Wien bei der dienstlichen Tätigkeit. Weiters regelt es die Zuständigkeiten der oder des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten in Bezug auf den Schutz der Landeslehrerinnen und Landeslehrer bei der dienstlichen Tätigkeit in öffentlichen Pflichtschulen.

(2) Dieses Gesetz ist auf alle Dienststellen der Gemeinde Wien (§ 2 Z 1) anzuwenden.

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