Sind einer bzw. einem Bediensteten in Ausübung des Dienstes Kosten erwachsen, sind ihr bzw. ihm die notwendigen, tatsächlich aufgewendeten Kosten zu ersetzen. Eine Pauschalierung der Kostenersätze ist nicht zulässig.
Rückverweise
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 109 Entlohnung während eines Verwaltungspraktikums
…79, § 80 Abs. 1 bis 4, §§ 82 bis 84, § 95, soweit er sich auf §§ 96 und 97 bezieht, § 96 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassene Verordnung des Stadtsenates sowie §§ 97 und 113 sind sinngemäß anzuwenden. (4) Hinsichtlich der…
§ 95 Vergütungen
…und Versetzungen (Reisegebühren gemäß § 96); 2. Ersätze für die sonst in Ausübung des Dienstes erwachsenden notwendigen Kosten und Barauslagen (Kostenersätze gemäß § 97); 3. Überstunden- und Mehrstundenvergütungen (§ 98); 4. Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeitsvergütungen (§ 99); 5. Vergütungen für Bereitschaftsdienste (§ 100); 6. Vergütungen…