(1) Zusätzlich zu den Monatsbezügen (§ 75 Abs. 2) und den Sachbezügen (§ 81) können der bzw. dem Bediensteten unter den in den §§ 96 bis 102 oder einer auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Verordnung des Stadtsenates geregelten Voraussetzungen Vergütungen gebühren.
(2) Vergütungen sind:
1. Vergütungen aus Anlass von Dienstverrichtungen außerhalb der Dienststelle, Dienstzuteilungen und Versetzungen (Reisegebühren gemäß § 96);
2. Ersätze für die sonst in Ausübung des Dienstes erwachsenden notwendigen Kosten und Barauslagen (Kostenersätze gemäß § 97);
3. Überstunden- und Mehrstundenvergütungen (§ 98);
4. Sonn- und Feiertags- sowie Nachtarbeitsvergütungen (§ 99);
5. Vergütungen für Bereitschaftsdienste (§ 100);
6. Vergütungen für Nebentätigkeiten (§ 101);
6a. Vergütungen für Bedienstete in Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes (§ 101a);
7. Vergütungen für die ständige Stellvertretung (§ 102).
(3) Vergütungen sind im Nachhinein fällig und werden gleichzeitig mit dem Bezug des dem Monat, in dem die den Anspruch auf die Vergütung begründende Dienstleistung erbracht wurde, folgenden Monats ausbezahlt.
Rückverweise
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 109 Entlohnung während eines Verwaltungspraktikums
…die Bestimmung der Höhe des Ausbildungsbeitrages erforderlich sind. § 79, § 80 Abs. 1 bis 4, §§ 82 bis 84, § 95, soweit er sich auf §§ 96 und 97 bezieht, § 96 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassene Verordnung des Stadtsenates sowie §…
§ 110 Entlohnung von Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung
…85, 93 bis 101, § 101a Abs. 1, §§ 103 bis 105 und 113 sinngemäß anzuwenden. Vergütungen im Sinn des § 95 gebühren unter den in den §§ 96 bis 101 und § 101a Abs. 1 oder einer auf Grund dieser Gesetzesstellen ergangenen Verordnung des Stadtsenates…
§ 75 Bezüge und Diensteinkommen
…er aus dem Dienstverhältnis ausscheidet; die Sonderzahlung ist innerhalb eines Monats ab der Beendigung des Dienstverhältnisses auszuzahlen. (6) Der Monatsbezug, die Vergütungen (§§ 95 bis 102) und die Urlaubsabgeltung für Vergütungen (§ 103) bilden das monatliche Diensteinkommen. Sonderzahlungen gemäß Abs. 3 sind beim jährlichen Diensteinkommen zu berücksichtigen. (7…
§ 101 Vergütungen für Nebentätigkeiten
… 3 genannten Voraussetzungen nicht bei der Modellstellenfestlegung (§ 9) berücksichtigt werden können und 2. wenn dafür auch keine andere Vergütung gemäß § 95 Abs. 2, keine Leistungsprämie gemäß § 104 Abs. 1 und keine andere angemessene Art der Entlohnung in Betracht kommen.…