(1) Die Gemeinde Wien hat ihren Bediensteten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetzes – BPG, BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Wien mit dem gemäß § 11 des Wiener Personalvertretungsgesetzes – W-PVG, LGBl. für Wien Nr. 49/1985, gebildeten Zentralausschuss eine Vereinbarung im Sinn des § 3 Abs. 2 BPG abzuschließen.
(2) Die mit dem Zentralausschuss abzuschließende Vereinbarung hat insbesondere Regelungen über das Beitrags- und Leistungsrecht zu enthalten. Die Vereinbarung hat jedenfalls vorzusehen, dass die Gemeinde Wien für ihre Bediensteten einen Dienstgeberbeitrag in der Höhe von 1 % der Bemessungsgrundlage zu leisten hat. In der Vereinbarung kann auch vorgesehen werden, dass der Dienstgeberbeitrag einen bestimmten Betrag nicht unterschreiten darf.
(3) Bemessungsgrundlage gemäß Abs. 2 ist der jeweils gebührende Monatsbezug (§ 75 Abs. 2) abzüglich des Kinderbeitrags. Der Dienstgeberbeitrag gemäß Abs. 2 ist auch von der Sonderzahlung mit Ausnahme des auf den Kinderbeitrag entfallenden Teiles der Sonderzahlung zu leisten.
(4) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Vereinbarung gemäß § 7a der Besoldungsordnung 1994, LGBl. Nr. 55/1994, gilt als Vereinbarung nach diesem Gesetz und ist bis 31. Dezember 2018 an die sich aus diesem Gesetz ergebenden Erfordernisse anzupassen.
Rückverweise
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 82 Pensionskassenvorsorge
…BPG, BGBl. Nr. 282/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Wien mit dem gemäß § 11 des Wiener Personalvertretungsgesetzes – W-PVG, LGBl. für Wien Nr. 49/1985, gebildeten Zentralausschuss eine Vereinbarung im Sinn des § 3 Abs. 2 BPG abzuschließen. (2) Die…
§ 108 Entlohnung bei Beschäftigung während der Eltern-Karenz
…der bzw. dem während der Eltern-Karenz beschäftigten Bediensteten in dem Ausmaß, in dem sie bzw. er die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt. (2) § 82 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Bemessungsgrundlage die Abgeltung gemäß Abs. 1 heranzuziehen ist. (3) § 93 ist auf die für eine…
§ 112 Entlohnung während eines Ferial- oder Pflichtpraktikums
…Abs. 2) und keine Vergütungen im Sinn des § 95. § 75 Abs. 3 bis 5 sowie die §§ 82 bis 84 und 113 sind sinngemäß anzuwenden. § 93 Abs. 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge…
§ 109 Entlohnung während eines Verwaltungspraktikums
…insoweit anzuwenden, als sie für die Bestimmung der Höhe des Ausbildungsbeitrages erforderlich sind. § 79, § 80 Abs. 1 bis 4, §§ 82 bis 84, § 95, soweit er sich auf §§ 96 und 97 bezieht, § 96 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassene…