Auf die von der Gemeinde Wien anzustellenden Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, Inklusiven Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen, Hortpädagoginnen und Hortpädagogen sowie Inklusiven Hortpädagoginnen und Hortpädagogen sind § 3 Abs. 2, § 3b und § 14 des Wiener Kindergartengesetzes – WKGG, LGBl. für Wien Nr. 17/2003, mit der Maßgabe anzuwenden, dass für Hortpädagoginnen und Hortpädagogen auch die erfolgreiche Ablegung einer Lehrbefähigungs- oder Lehramtsprüfung und für Inklusive Hortpädagoginnen und Hortpädagogen die erfolgreiche Ablegung der Lehramtsprüfung für Sonderschulen ausreichend ist.
Rückverweise
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 55 Aufgeschobene Eltern-Karenz
…der aufgeschobenen Eltern-Karenz aus Anlass des Schuleintrittes gewährt werden. In diesem Fall hat die aufgeschobene Eltern-Karenz spätestens am Tag des Schuleintrittes zu beginnen. (5) Die Absicht, aufgeschobene Eltern-Karenz in Anspruch nehmen zu wollen, ist innerhalb der in § 53 Abs. 5 angegebenen Fristen schriftlich anzuzeigen. Der…
§ 80 Beginn, Entfall und Erlöschen des Anspruchs auf Bezüge, auf Fortzahlung der Bezüge und auf den Zuschuss
…herbeigeführt hat; 3. einer Dienstverhinderung nach Ablauf der in §§ 93 und 94 angeführten Fristen; 4. der eigenmächtigen und unentschuldigten Abwesenheit vom Dienst; 5. der Abwesenheit vom Dienst infolge Haft oder Freiheitsentzuges wegen eines strafrechtlich zu ahndenden Verhaltens oder auf Grund eines Tätigkeitsverbotes gemäß § 220b StGB; 6…
§ 37 Lehrverpflichtung der an den Schulen tätigen Bediensteten
…1) Auf eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten, die bzw. der hauptberuflich als Leiterin bzw. Leiter oder Lehrerin bzw. Lehrer (§ 5 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule tätig ist, sind § 2 Abs. 1 und…
§ 49 Erholungsurlaub für an Schulen tätige Bedienstete
…1) Die folgenden Absätze gelten für Bedienstete, die hauptberuflich als Leiterin bzw. Leiter oder Lehrerin bzw. Lehrer (§ 5 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde Wien erhaltenen Privatschule oder hauptberuflich als Schulärztin bzw. Schularzt tätig sind. (2) Die…