§ 26 Achtungsvoller Umgang (Mobbingverbot)
In Kraft seit 01. Januar 2018
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Die bzw. der Bedienstete hat im Umgang mit den Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder in sonstiger Weise diskriminierend sind.
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