Die Besorgung der in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde Wien als Dienstgeberin obliegt dem Magistrat.
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 140 Zuständigkeit
…Zuständigkeit § 140. Die Besorgung der in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde Wien als Dienstgeberin obliegt dem Magistrat.…
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