LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bedienstetengesetz6. Abschnitt Ansprüche bei Diskriminierung, Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen§ 119

§ 119Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

In Kraft seit 01. Januar 2018
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