LandesrechtWienLandesesetzeWiener Bedienstetengesetz§ 118

§ 118Ansprüche wegen Diskriminierung bei Festsetzung des Entgelts, Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie den Arbeitsbedingungen

In Kraft seit 01. Januar 2018
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