§ 27 § 27 — VolksG
(1) Wenigstens 40 Gemeinden können auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung stellen. Ein solcher Antrag darf jeweils nur einen Gesetzesbeschluß betreffen.
(2) Ein Antrag nach Abs. 1 ist bei der Landesregierung schriftlich einzubringen. Er hat den Gesetzesbeschluß zu bezeichnen, der einer Volksabstimmung unterzogen werden soll. § 22 Abs. 3 gilt sinngemäß.
(3) Erfüllt ein Antrag die gesetzlichen Voraussetzungen nicht, so ist er mit schriftlichem Bescheid abzuweisen.
§ 27 VolksG · VolksG · Volksrechtegesetz, Tiroler
§ 27 Antrag von Gemeinden
(1) Wenigstens 40 Gemeinden können auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen den Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung stellen. Ein solcher Antrag darf jeweils nur einen Gesetzesbeschluß betreffen. (2) Ein Antrag nach Abs. 1 ist bei der Landesregierung schriftlich einzubringen. Er hat den Geset…
§ 28 Ausschreibung der Volksabstimmung
…Landtag die Durchführung einer Volksabstimmung beschlossen oder wurde einem Antrag nach § 24 Abs. 1 stattgegeben oder erfüllt ein Antrag nach § 27 Abs. 1 die Voraussetzungen nach den §§ 23 und 27, so hat die Landesregierung den Tag der Volksabstimmung (Abstimmungstag) unverzüglich festzulegen und…
§ 31 Teilnahme an der Volksabstimmung, Stimmkarten, Antrag auf Ausübung des Stimmrechts vor Sonderwahlbehörden
…der Abstimmungszeit dieser Wahlbehörde am Abstimmungstag. Für die Ausstellung von Stimmkarten gelten § 26 Abs. 1, 2, 4 und 6 sowie § 27 der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 sinngemäß mit der Maßgabe, dass für die Berechnung von Fristen an die Stelle des Wahltages der Abstimmungstag tritt. (3) Die…
§ 39 Niederschriften
…Stimmberechtigten bestimmte Wahlbehörde hat ihren Abstimmungsakt unverzüglich und verschlossen dem Gemeindewahlleiter zu übersenden. Der Niederschrift sind anzuschließen: a) das in sinngemäßer Anwendung des § 27 Abs. 1 der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 erstellte besondere Verzeichnis, b) das Abstimmungsverzeichnis, c) die Stimmkarten, getrennt nach nicht einbezogenen und einbezogenen Stimmkarten.…
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