§ 25 § 25 — VolksG
(1) Die Unterstützungserklärung hat zu enthalten:
a) die Bezeichnung des Gesetzesbeschlusses, der einer Volksabstimmung unterzogen werden soll;
b) den Vor- und Familiennamen, die Adresse, das Geburtsdatum und die Unterschrift des Antragstellers und das Datum der Unterfertigung;
c) die Bestätigung des Bürgermeisters der Gemeinde, in der der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat bzw. im Fall der Wahlberechtigung nach § 2 Abs. 1 lit. b der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 vor der Verlegung desselben in das Ausland hatte, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zum Landtag wahlberechtigt war (Stimmrechtsbestätigung).
(2) Im übrigen gilt § 4 Abs. 2, 3 und 4 sinngemäß mit der Maßgabe, daß Einzelerklärungen dem in der Anlage 5 dargestellten Muster und Sammelerklärungen dem in der Anlage 6 dargestellten Muster zu entsprechen haben.
Anl. 5 VolksG · VolksG · Volksrechtegesetz, Tiroler
Anl. 5 Volksrechtegesetz, Tiroler
…Anlage 5 (zu § 25 Abs. 2) Unterstützungserklärung …
Anl. 6 Volksrechtegesetz, Tiroler
…Anlage 6 (zu § 25 Abs. 2) Unterstützungserklärung …
§ 24 Antrag von Wahlberechtigten
…das Geburtsdatum eines Bevollmächtigten, der die Antragsteller vertritt, und seines Stellvertreters; c) die mit der Stimmrechtsbestätigung versehenen und getrennt nach Einzelerklärungen und Sammelerklärungen (§ 25 Abs. 2) mit fortlaufenden Nummern bezeichneten Unterstützungserklärungen der Antragsteller. (3) § 3 Abs. 3 gilt sinngemäß.…
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