§ 62i
In Kraft seit 01. Mai 2014
Up-to-date
§ 62i — VBO 1995
Eine zwischen Inkrafttreten und Kundmachung der 42. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 getroffene Vereinbarung, die die Voraussetzungen des § 48c erfüllt, gilt als Sozialplan im Sinn dieses Gesetzes.
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