§ 62i
In Kraft seit 01. Mai 2014
Up-to-date
Eine zwischen Inkrafttreten und Kundmachung der 42. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 getroffene Vereinbarung, die die Voraussetzungen des § 48c erfüllt, gilt als Sozialplan im Sinn dieses Gesetzes.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden