§ 54g Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
VBO 1995
Gliederung
6. ABSCHNITT Sonderbestimmungen für einzelne Bedienstetengruppen
§ 54g Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts
Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität sind nach den Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes geltend zu machen.
§ 54g VBO 1995 · VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 54g Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts
…§ 54g. Schadenersatz und sonstige Ansprüche wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bzw. der Geschlechtsidentität sind nach den Bestimmungen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes geltend zu machen.…
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