In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesem Gesetz abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung des für Personalangelegenheiten zuständigen Gemeinderatsausschusses.
VBO 1995 · Vertragsbedienstetenordnung 1995
§ 54 Sonderverträge
…Sonderverträge § 54. In Ausnahmefällen können im Dienstvertrag Regelungen getroffen werden, die von diesem Gesetz abweichen. Solche Dienstverträge sind als Sonderverträge zu bezeichnen und bedürfen der Genehmigung des…
§ 62j Übergangsbestimmungen zur 46. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995
…Übergangsbestimmungen zur 46. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995 § 62j. (1) § 18 und § 56 Abs. 3 in der vor dem Inkrafttreten der 46. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung …
§ 18 Anrechnung von Zeiten für die Vorrückung
…Maßgabe, dass der Unterstellung unter die Dienstordnung 1994 (Anstellung) sowohl der Beginn des Dienstverhältnisses als Vertragsbediensteter als auch der Wegfall einer Sonderregelung gemäß § 54 hinsichtlich des Gehaltes entsprechen. (2) §§ 15a bis 15c der Dienstordnung 1994 und § 49v der Besoldungsordnung 1994 gelten für den Vertragsbediensteten…
§ 2 Dienstvertrag und Informationen zum Dienstverhältnis
…1. Bekanntgabe des Dienstortes des Vertragsbediensteten, 2. ein Hinweis, daß auf das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten im wesentlichen folgende gesetzliche Bestimmungen Anwendung finden: a) Vertragsbedienstetenordnung 1995, LGBl. für Wien Nr. 50 (insbesondere in Bezug auf Dienstpflichten), b) Besoldungsordnung 1994, LGBl. für Wien Nr. 55, in Verbindung mit der Vertragsbedienstetenordnung…
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