§ 16 Strategische Teil-Umgebungslärmkarten
In Kraft seit 09. Juni 2022
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Gliederung
1. Abschnitt IPPC-Anlagen
§ 16 Strategische Teil-Umgebungslärmkarten
Bis spätestens 31. Mai 2012 und danach alle fünf Jahre hat die Landesregierung für den Ballungsraum Salzburg strategische Teil-Umgebungslärmkarten für alle in diesem Gebiet gelegenen IPPC-Anlagen auszuarbeiten oder bereits bestehende strategische Teil-Umgebungslärmkarten zu überprüfen. Diese strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sind mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Angaben dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekannt zu geben.
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