§ 16 § 16
In Kraft seit 09. Juni 2022
Up-to-date
Bis spätestens 31. Mai 2012 und danach alle fünf Jahre hat die Landesregierung für den Ballungsraum Salzburg strategische Teil-Umgebungslärmkarten für alle in diesem Gebiet gelegenen IPPC-Anlagen auszuarbeiten oder bereits bestehende strategische Teil-Umgebungslärmkarten zu überprüfen. Diese strategischen Teil-Umgebungslärmkarten sind mit den jeweils im Zusammenhang stehenden Angaben dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bekannt zu geben.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden