(1) Leistungen der pädagogischen Förderung sollen Fähigkeiten und Fertigkeiten von Menschen mit Behinderungen entwickeln bzw. stärken.
(2) Leistungen der pädagogischen Förderung sind:
a) Einzelförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen: Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen können diese Leistung im Einzelsetting in Anspruch nehmen, um ihre kognitiven, sprachlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln, welche sie dann in ihrem Umfeld einsetzen können.
b) Gruppenförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen: Zusätzlich zur Leistung nach lit. a soll diese Leistung im Gruppensetting dazu dienen, die sozialen Kompetenzen durch Interaktion mit anderen Personen zu trainieren.
c) Förderung im häuslichen Umfeld: Die Förderung im häuslichen Umfeld dient dazu, den Förderinhalt der Leistungen nach lit. a und b in den Lebensalltag zu transferieren.
d) Mobile Frühförderung: Mit der mobilen Frühförderung sollen Kinder mit Behinderungen im Zusammenwirken zwischen Erziehungsberechtigten und Frühförderinnen in der Entwicklung im häuslichen Umfeld gefördert, die Erziehungsberechtigten beraten sowie die gesamte Familie begleitet werden.
e) Mobile Förderung für Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr: Diese Leistung soll Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr umfassend, ganzheitlich und alltagsnah in ihrer Entwicklung fördern und die Erziehungsberechtigten begleitend unterstützen und beraten.
f) Hausunterricht für schulpflichtige Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche, die vom Schulbesuch aufgrund ihrer Behinderungen befreit sind, können Einzelunterricht in Anspruch nehmen, um einen Schulabschluss zu erreichen.
§ 5 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 5 Leistungskatalog
…a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6), b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7), c) Therapien (§ 8), d) Pädagogische Förderung (§ 9), e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10), f) Arbeit–Tagesstruktur (§ 11), g) Wohnen (§ 12), h) Personenbeförderung…
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