(1) Leistungen nach diesem Abschnitt sind:
a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6),
b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7),
c) Therapien (§ 8),
d) Pädagogische Förderung (§ 9),
e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10),
f) Arbeit–Tagesstruktur (§ 11),
g) Wohnen (§ 12),
h) Personenbeförderung (§ 13).
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 lit. a bis g können auch in Form eines persönlichen Budgets und damit als Zuschuss gewährt werden.
§ 5 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 5 Leistungskatalog
2. Abschnitt Leistungen (1) Leistungen nach diesem Abschnitt sind: a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6), b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7), c) Therapien (§ 8), d) Pädagogische Förderung (§ 9), e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10), f) Arbeit–Tagesstruk…
§ 37 Schlichtungsverfahren
…1) Leistungen nach § 5 Abs. 1 lit. a, b, c und h oder Zuschüsse nach § 15 Abs. 1 lit. f können bei den…
§ 15 Arten von Zuschüssen
…Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (§ 19), e) Sonstige Zuschüsse (§ 20), f) in Form eines persönlichen Budgets gewährte Leistungen (§ 5 Abs. 2). (2) Die Landesregierung kann für die Zuschüsse nach Abs. 1 lit. f in einer Richtlinie festlegen: a) die Leistungen, die…
§ 26 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
…6. Abschnitt Verfahren (1) Die Bezirksverwaltungsbehörden entscheiden im Verwaltungsweg mit schriftlichem Bescheid in Angelegenheiten nach den §§ 5 Abs. 1 lit. d bis g, 15 Abs. 1 lit. a und b, 23 und 25. (2) Die Bezirksverwaltungsbehörden entscheiden im…
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