(1) Leistungen der Kommunikation und Orientierung sollen die kommunikativen Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen erweitern, ihre Verständigung sicherstellen bzw. ihre selbstständige Orientierung im Alltag ermöglichen.
(2) Leistungen der Kommunikation und Orientierung sind:
a) Unterstützte Kommunikation: Unterstützte Kommunikation soll die kommunikativen Möglichkeiten von Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache kommunizieren können oder schwer verstanden werden, durch das Angebot von assistierenden und alternativen Methoden und Technologien aus dem Bereich unterstützte Kommunikation erweitern.
b) Begleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit: Dadurch soll es Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit ermöglicht werden, Strategien zu entwickeln, sich in ihrer Lebensumwelt zu orientieren, soziale Teilhabe zu erreichen und den Alltag selbstständig zu bewältigen.
c) Dolmetschleistungen: Diese Leistungen unterteilen sich in
1. Gebärdensprachdolmetsch: Beim Gebärdensprachdolmetsch wird die gesprochene Ausgangssprache (Deutsch) in die Zielsprache (österreichische Gebärdensprache) und umgekehrt gedolmetscht, um die Verständigung zwischen Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen ohne Hörbehinderungen sicherzustellen;
2. Schriftdolmetsch: Beim Schriftdolmetsch wird von der gesprochenen Ausgangssprache (Deutsch) in die Zielsprache (schriftliches Deutsch) gedolmetscht, um die Verständigung zwischen Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen ohne Hörbehinderungen sicherzustellen;
3. Relaisdolmetsch: Beim Relaisdolmetsch werden bereits in österreichische Gebärdensprache gedolmetschte Inhalte speziell an die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen angepasst sowie deren Antworten und Äußerungen in die österreichische Gebärdensprache übersetzt, um Menschen mit Mehrfachbehinderung mit Hörbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt zu ermöglichen;
4. Lormen: Beim Lormen wird die gesprochene Ausgangssprache (Deutsch) über Berührungen bestimmter Handpartien der Menschen mit Behinderungen, die bestimmten Buchstaben des Alphabets entsprechen, gedolmetscht, um taubblinden Menschen die Verständigung mit der Umwelt zu ermöglichen.
§ 5 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 5 Leistungskatalog
…2. Abschnitt Leistungen (1) Leistungen nach diesem Abschnitt sind: a) Mobile Unterstützungsleistungen (§ 6), b) Leistungen der Kommunikation und Orientierung (§ 7), c) Therapien (§ 8), d) Pädagogische Förderung (§ 9), e) Tagesstruktur–Wohnen für Kinder und Jugendliche (§ 10), f) Arbeit–…
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