(1) Hat der Mensch mit Behinderungen gegenüber einer Dritten im Bezugszeitraum privatrechtliche Ansprüche, die dem gleichen Zweck wie Leistungen und Zuschüsse nach diesem Gesetz dienen, so kann die nach § 26 zuständige Stelle durch schriftliche Anzeige an die Dritte bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe der Aufwendungen für die nach diesem Gesetz gewährten Leistungen und Zuschüsse auf das Land Tirol übergeht.
(2) Die schriftliche Anzeige bewirkt mit ihrem Einlangen bei der Dritten den Übergang des Anspruches für die Aufwendungen, die in der Zeit zwischen dem Beginn des Bezuges von Leistungen bzw. Zuschüssen nach diesem Gesetz und dessen Beendigung entstanden sind bzw. entstehen.
(3) Hat die Verpflichtete vor Kenntnis des Anspruchsüberganges Leistungen im Sinn des Abs. 1 an den Menschen mit Behinderungen erbracht, so sind diese im Ausmaß des Anspruchsüberganges zugunsten des Landes Tirol hereinzubringen. § 40 Abs. 5 und 6 gilt sinngemäß.
§ 39 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 39 Übergang von Rechtsansprüchen
(1) Hat der Mensch mit Behinderungen gegenüber einer Dritten im Bezugszeitraum privatrechtliche Ansprüche, die dem gleichen Zweck wie Leistungen und Zuschüsse nach diesem Gesetz dienen, so kann die nach § 26 zuständige Stelle durch schriftliche Anzeige an die Dritte bewirken, dass dieser Anspruch bi…
§ 53 Verarbeitung personenbezogener Daten
…Berufsausbildung und Berufsausübung, Daten über nach § 2 Abs. 2 zu berücksichtigende Leistungen und Zuschüsse und über Ansprüche nach den §§ 39 und 40, Daten über ausbezahlte Zuschüsse und deren Verwendung sowie Daten über Kostenbeiträge und Kostenersätze, b) von Personen, die Menschen mit Behinderungen zum Unterhalt verpflichtet…
§ 28 Antragsunterlagen
…Fall der beabsichtigten Verlängerung einer bereits gewährten bzw. laufenden Leistung der Verlaufsbericht der Dienstleisterin, f) im Fall des Bestehens von Rechtsansprüchen, die nach § 39 auf das Land Tirol übergehen, Angaben zur Versicherung bzw. die Schadennummer der polizeilichen Unfallanzeige, g) allfällige sonst zur Durchführung des Verfahrens notwendige Angaben und Unterlagen…
§ 38 Kostentragung
…Gesetz entstehenden Aufwand zu tragen, soweit dieser nicht durch Kostenbeiträge nach den §§ 23 und 24 sowie Ersatzleistungen nach den §§ 39 und 40 gedeckt ist. (2) Die Gemeinden haben dem Land Tirol jährlich einen Beitrag in der Höhe von 35 v.H. des nach Abs. …
Rückverweise