(1) Das Land Tirol kann den Erhaltern von Schulen, die nicht vom Bund erhalten werden, Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die im Schulalltag Assistenz benötigen, gewähren.
(2) Die Landesregierung hat Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen nach Abs. 1 zu erlassen. Die Richtlinien haben insbesondere nähere Bestimmungen zu enthalten über
a) das Verfahren bei der Gewährung von Zuschüssen,
b) die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, insbesondere im Hinblick auf die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und eines Bedarfs an Schulassistenz,
c) die Höhe der Zuschüsse,
d) die Verrechnung und die administrative Abwicklung der Zuschussgewährung.
(3) Vor der Gewährung eines Zuschusses nach Abs. 1 ist – soweit erforderlich – die Bildungsdirektion anzuhören.
§ 18 TTHG · TTHG · Teilhabegesetz, Tiroler
§ 18 Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz
(1) Das Land Tirol kann den Erhaltern von Schulen, die nicht vom Bund erhalten werden, Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die im Schulalltag Assistenz benötigen, gewähren. (2) Die Landesregierung hat Richtlinien über die Gewährung von Zuschü…
§ 15 Arten von Zuschüssen
…Zuschüsse nach diesem Gesetz sind: a) Arbeitsplatzzuschüsse (§ 16), b) Ersatz von Fahrtkosten (§ 17), c) Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz (§ 18), d) Zuschüsse für Lohnkosten der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (§ 19), e) Sonstige Zuschüsse (§ 20), f) in Form eines persönlichen…
§ 27 Anträge
…beantragen. (2) Arbeitsplatzzuschüsse (§ 16) sind von der Dienstgeberin des Menschen mit Behinderungen zu beantragen. (3) Zuschüsse zu den Lohnkosten der Schulassistenz (§ 18) sind vom Schulerhalter nach Herstellung des Einvernehmens mit den Obsorgeberechtigten der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zu beantragen. (4) Zuschüsse für Lohnkosten der Integrationsgruppen…
§ 30 Inhaltliche Beurteilung der beantragten Leistung bzw. des beantragten Zuschusses
…der Teilhabe des Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist mit Ausnahme der Therapien (§ 8), der Zuschüsse für Lohnkosten der Schulassistenz (§ 18) sowie der Zuschüsse für Lohnkosten der Integrationsgruppen in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (§ 19) unter Heranziehung einer Sachverständigen zu beurteilen, sofern dies nicht bereits…
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