TROG 2022
Gliederung
(1) Der mit dem elektronischen Genehmigungsvermerk (§ 65 Abs. 4) versehene Beschluss des Gemeinderates über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist unverzüglich nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung kundzumachen. Die Kundmachung hat weiters einen Hinweis auf die Auflegung der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes zur allgemeinen Einsicht (Abs. 4) zu enthalten. Eine allfällige nicht mit dem elektronischen Genehmigungsvermerk versehene Kundmachung bewirkt nicht das Inkrafttreten der Verordnung über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes.
(2) Der Beschluss des Gemeinderates über die Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes ist unverzüglich nach der Beschlussfassung, im Fall des § 64 Abs. 4 jedoch unverzüglich nach dem Eintritt der Rechtswirksamkeit des Beschlusses kundzumachen.
(3) Der Beschluss des Gemeinderates über die Aufhebung eines Bebauungsplanes ist unverzüglich nach der Beschlussfassung kundzumachen.
(4) Verordnungen über die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes sind ab deren Kundmachung während der gesamten Geltungsdauer der betreffenden Verordnungen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden aufzulegen.
(5) Verordnungen über die Erlassung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen sind nach ihrem Inkrafttreten unverzüglich der Landesregierung mitzuteilen. § 65 Abs. 1 zweiter Satz gilt sinngemäß, § 65 Abs. 1 dritter Satz mit der Maßgabe, dass die Vorlage in Form elektronischer Dokumente zu erfolgen hat.
§ 63 TROG 2022 · TROG 2022 · Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler
§ 63 § 63
…des Entwurfes und in zusammengefasster Form auf den Gang des Verfahrens nach den Abs. 3 bis 9 und den §§ 65 und 66 hinzuweisen. Nach Vorliegen des Entwurfes ist dieser, ausgenommen in der Stadt Innsbruck, in einer öffentlichen Gemeindeversammlung vorzustellen. (2) Das Unterbleiben oder die mangelhafte Durchführung der…
§ 67 § 67
…weiters zu versagen ist, wenn keine der Voraussetzungen nach § 32 vorliegt. (5) Hinsichtlich der Kundmachung der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes gilt § 66 Abs. 1 und 4 sinngemäß.…
§ 52 § 52
…Nebenanlagen errichtet werden. Jedenfalls zulässig ist die Anbringung von Solarenergieanlagen im Umfang des § 6 Abs. 3 lit. c der Tiroler Bauordnung 2022. (3) Als Vorbehaltsflächen für den Gemeinbedarf dürfen nur Grundflächen gewidmet werden, die sich nach ihrer Größe, Lage und Beschaffenheit für eine dem festgelegten Verwendungszweck entsprechende…
§ 73 § 73
…Wiederholung des Verfahrens ist im Fall a) der gänzlichen Aufhebung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes oder der Fortschreibung eines örtlichen Raumordnungskonzeptes die §§ 63 und 66 Abs. 1, 4 und 5 und b) im Fall der gänzlichen Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes § 68 mit der Maßgabe anzuwenden, dass 1. überdies…
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