Für die Beziehungen des Landes Tirol zu den Trägern der Sozialversicherung gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Trägern der Sozialhilfe einschließlich der darauf Bezug nehmenden Verfahrensvorschriften.
TMSG · Mindestsicherungsgesetz - TMSG, Tiroler
§ 42 § 42
…§ 42 Beziehungen zu den Trägern der Sozialversicherung Für die Beziehungen des Landes Tirol zu den Trägern der Sozialversicherung gelten die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften über die Beziehungen der…
§ 24 § 24
…§ 17 Abs. 1, so kann das für die Gewährung der betreffenden Leistung zuständige Organ (§ 27), sofern sich aus § 42 nichts anderes ergibt, durch schriftliche Anzeige an den Dritten bewirken, dass dieser Anspruch bis zur Höhe der Aufwendungen für die Mindestsicherung auf den Rechtsträger der…
§ 21 § 21
…Kosten der Mindestsicherung, die nicht durch Leistungen aufgrund der §§ 20, 22, 23 und 24 oder der Vorschriften im Sinn des § 42 oder durch sonstige für Zwecke der Mindestsicherung oder der öffentlichen Fürsorge bestimmte Zuflüsse gedeckt sind, zu tragen. (5) Die Gemeinden haben weiters dem Land Tirol…