§ 34 § 34
In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date
TMSchG 2005
Gliederung
Die §§ 29 bis 33 sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Dienstzeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Dienstzeit außer Betracht bleibt.
§ 35 TMSchG 2005 · TMSchG 2005 · Mutterschutzgesetz 2005, Tiroler
§ 35 Dienstnehmerinnen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
…6) Die Bestimmungen über den Kündigungs- und Entlassungsschutz nach § 32 gelten auch während eines Beschwerdeverfahrens betreffend die Ablehnung der Teilzeitbeschäftigung. (7) § 34 gilt nicht.…
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