§ 10 § 10
In Kraft seit 01. Oktober 2005
Up-to-date
Werdende und stillende Mütter dürfen über die gesetzlich festgesetzte tägliche Normaldienstzeit hinaus nicht beschäftigt werden. Keinesfalls darf die tägliche Dienstzeit neun Stunden und die wöchentliche Dienstzeit 40 Stunden übersteigen.
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