(1) Landesmusikschulen haben nach Maßgabe der räumlichen und personellen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Unterrichtsmittel Unterricht in folgenden Ausbildungsbereichen bzw. Fächern anzubieten:
a) Blechblas- und Schlaginstrumente,
b) Holzblasinstrumente,
c) Streich- und andere Saiteninstrumente,
d) Tasteninstrumente,
e) Gesang,
f) Dirigieren,
g) Tanz und Bewegung,
h) Elementares Musizieren,
i) Schauspiel,
j) Chor, Ensemble und Orchester,
k) Musikkunde.
(2) Landesmusikschulen können Unterricht in weiteren Ausbildungsbereichen, wie insbesondere im Bereich der Verbindung von Musik und Schauspiel mit anderen Kunstformen, anbieten.
(3) Landesmusikschulen haben insbesondere auch
b) besonders Kinder und Jugendliche durch qualifizierten Unterricht und gemeinsame musikalische und soziale Erfahrungen in ihrer musikalisch-künstlerischen Entwicklung zu fördern,
c) auf unterschiedliche Lernvoraussetzungen einzugehen und
d) künstlerische Talente zu erkennen, zu fördern und Schüler auf weitergehende musikalisch- künstlerische Ausbildungen vorzubereiten.
Tiermaterialien-Verordnung
§ 7 Kontrollplan
…Die behördlichen Kontrollen gemäß § 5 TMG sind nach dem vom Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend unter Befassung der Landeshauptmänner gemäß den Bestimmungen der Art. 41 ff. der Verordnung (EG…
§ 11 Oö. TMV 2025 · Oö. TMV 2025 · Oö. Tiermaterialienverordnung 2025
§ 11 § 11Gebühren
…zeitabhängigen Gebühr von 56,50 Euro je angefangene halbe Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort. (2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß § 5 TMG beträgt 54,90 Euro für jede angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan. (3) Die in den Abs. 1 und 2 festgesetzte Gebühr ändert sich jeweils…
§ 10 Oö. TMV · Oö. TMV · Oö. Tiermaterialienverordnung
§ 10 § 10Gebühren
…einer zeitabhängigen Gebühr von 56,50 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort. (2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß § 5 TMG beträgt 54,90 Euro für jede angefangene halbe Stunde und Kontrollorgan. (3) Die in den Abs. 1 und 2 festgesetzte Gebühr ändert sich jeweils…
§ 9 TMG · TMG · Tiermaterialiengesetz
§ 9 Beauftragte Kontrollstellen
…1) Der Landeshauptmann kann geeignete Kontrollstellen mit der Durchführung der Kontrollen gemäß § 5 beauftragen. Diese müssen über hiefür geschultes Personal und die dafür nötigen Einrichtungen verfügen. (2) Die Beauftragung hat mit Bescheid zu erfolgen und bedarf der Zustimmung…
§ 6 Mängelbehebung, Aussetzung und Entzug der Zulassung oder Registrierung, Betriebsverbot
…Benützung von Anlageteilen und Betriebsmitteln untersagt werden kann sowie bestimmte einzuhaltende Arbeitsweisen oder Vorsichtsmaßnahmen vorgeschrieben werden können. (2) Wird bei einer Kontrolle gemäß § 5 festgestellt, dass Zulassungsvoraussetzungen oder andere Vorschriften über die Handhabung von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukte nicht eingehalten werden oder sonstige Mängel, durch die eine Gefahr…
§ 14 Strafbestimmungen
…7 Abs. 1 keine Meldung durchführt oder 3. entgegen § 4 die vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht führt oder 4. den Bestimmungen nach § 5 Z 1 bis 4 zuwiderhandelt oder 5. bei Kontrollen gemäß § 6 angeordneten behördlichen Maßnahmen zuwiderhandelt oder 6. den Verpflichtungen des § …
§ 12 Verwaltungsakte des Landeshauptmanns
…nach Abs. 1 festlegen und 2. hat durch Verordnung Gebühren für die Registrierung und die Zulassung (§ 3) sowie die Kontrolle (§ 5) festzulegen, welche von den Betriebsinhabern der zu kontrollierenden Betriebe und Stellen zu entrichten sind. (3) Unabhängig vom Bestand einer Verordnung gemäß Abs. 2 sind…
Rückverweise