(1) Die Landesregierung hat für die Landesmusikschulen zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ein Qualitätsmanagementsystem aufzubauen.
(2) Das Qualitätsmanagementsystems hat jedenfalls folgende Bereiche zu erfassen:
a) Organisation und Angebot der Landesmusikschulen,
b) Lernen und Unterrichten,
c) Leitungs- und Managementprozesse,
d) datenanalytische Verfahren.
§ 3 TMG · TMG · Tiermaterialiengesetz
§ 3 Registrierung und Zulassung von Betrieben und Unternehmern
…allfälliger Folgeprodukte, die Registrierung oder Zulassung zu beantragen. Die Tätigkeit darf erst nach Eintragung in das zentrale Betriebsregister des Verbrauchergesundheitsinformationssystems (Abs. 7) aufgenommen werden. (3) Ein Antrag gemäß Abs. 2 ist nicht erforderlich für Betriebe und Unternehmer, die tierische Nebenprodukte im Zuge ihrer Tätigkeit als Tierhaltungsbetrieb oder als zugelassener…
§ 15a
…1) Für Betriebe, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des § 3 in der Fassung des BGBl. I Nr. 23/2013 in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für…
§ 5 Behördliche Kontrollen
…Die Bezirksverwaltungsbehörde hat in Betrieben oder bei Unternehmern, die gemäß § 3 registriert oder zugelassen sind, regelmäßig die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu kontrollieren. Die Häufigkeit der Kontrollen ist entsprechend den Erfordernissen zur Vermeidung von Gefahren für…
§ 4 Aufzeichnungspflichten
…Betriebe, Unternehmer oder Personen, die tierische Nebenprodukte oder Materialien 1. abgeben, 2. versenden, 3. befördern oder 4. in Empfang nehmen, haben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit hierüber Aufzeichnungen in nachvollziehbarer und übersichtlicher Form unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu führen…
Tiermaterialien-Verordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
…oder tierische Gesundheit darstellen und die nach der Verarbeitung nicht in Kontakt mit Rohmaterialien tierischen Ursprungs gekommen sind; 5. Zugelassener Betrieb: ein gemäß § 3 TMG zugelassener Betrieb.…
§ 19 Tierfriedhöfe
…nur zum Tierfriedhof verbrachte Tiere übernommen und vergraben, sondern auch tote Heimtiere abgeholt, verbracht oder zwischengelagert, ist auch eine Zulassung als Zwischenbehandlungsbetrieb nach § 3 TMG erforderlich.…
§ 2 Oö. TMV · Oö. TMV · Oö. Tiermaterialienverordnung
§ 2 § 2Begriffsbestimmungen
… 10 Abs. 3 Z 1 TMG); 2. „geeignete Betriebe“ jene Betriebe, die über eine Zulassung oder Registrierung gemäß § 3 TMG für die jeweilige Be- und Verarbeitung von Materialien der Kategorien 1, 2 oder 3 von tierischen Nebenprodukten sowie das für die Entfernung erforderliche Einsammelsystem verfügen…
§ 10 § 10Gebühren
…1) Die Gebühr für die Registrierung beträgt 60,90 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 TMG beträgt 121,90 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 56,50 Euro je halber Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort. (2) Die Gebühr für…
§ 2 Oö. TMV 2025 · Oö. TMV 2025 · Oö. Tiermaterialienverordnung 2025
§ 2 § 2Begriffsbestimmungen
…Heimtiere und Equiden im Sinn der Ziffer 1 aus Tierkliniken und Tierarztpraxen; 4. geeignete Betriebe: Betriebe, die über eine Zulassung oder Registrierung gemäß § 3 TMG für die Be- und Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten sowie das für die zeitnahe Entfernung erforderliche Einsammelsystem verfügen; 5. Betreiber: Verantwortliche bzw. Verantwortlicher eines geeigneten Betriebs…
§ 11 § 11Gebühren
…§ 11 Gebühren (1) Die Gebühr für die Registrierung beträgt 60,90 Euro und die Gebühr für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß § 3 TMG beträgt 121,90 Euro zuzüglich einer zeitabhängigen Gebühr von 56,50 Euro je angefangene halbe Stunde Aufwand für die Zulassungskontrolle vor Ort. (2) Die Gebühr…
Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung
§ 32 Untersuchungsmethoden
…oder vom zuständigen Amtstierarzt zum frühest möglichen Zeitpunkt an der jeweils örtlich zuständigen Sammelstelle bzw. dem Zwischenbehandlungsbetrieb, bei direkter Ablieferung an einen nach § 3 TMG zugelassenen Verarbeitungsbetrieb in diesem, zu entnehmen und unter Nutzung des VIS einzusenden. Die Verständigung der Amtstierärztin bzw. des Amtstierarztes ist von der Sammelstelle bzw. vom…
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