(1) Die Landesregierung hat für jede Landesmusikschule einen Leiter und für diesen einen Stellvertreter zu bestellen sowie die erforderliche Anzahl an Lehrpersonen aufzunehmen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Bestellung und für die Aufnahme in ein Dienstverhältnis sowie das jeweilige Verfahren richten sich nach den Bestimmungen des Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetzes, LGBl. Nr. 86/2016, in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Dem Leiter obliegt die pädagogische und die administrative Leitung der Landesmusikschule.
§ 10 TMG · TMG · Tiermaterialiengesetz
§ 10 Ablieferungspflicht
(1) Die Erzeuger von 1. tierischen Nebenprodukten oder Materialien der Kategorie 1 und 2 (ausgenommen Gülle, Magen- und Darminhalt) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, 2. tierischen Nebenprodukten oder Materialien der Kategorie 3, welche nicht gemäß Artikel 14 lit. d, e und j der Verordnung (E…
§ 15 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen
…473/2003. (3) Folgende durch Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 660/1977 als Bundesgesetze in Kraft gesetzte Verordnungen treten mit Ablauf des 10. Jänner 2002 in ihrer zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung außer Kraft: 1. die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 30. Dezember 1975 über…
§ 11 Übernahmepflichten
…sind nach Maßgabe der Zulassung verpflichtet, zu den üblichen Geschäftbedingungen 1. nicht bloß geringfügige Mengen tierischer Nebenprodukte und Materialien, die der Ablieferungspflicht nach § 10 unterliegen, über Aufforderung des Bürgermeisters abzuholen, wenn kein anderer zugelassener Betrieb näher gelegen ist, 2. alle ihnen gelieferten tierischen Nebenprodukte und Materialien, die der Ablieferungspflicht…
§ 12 Verwaltungsakte des Landeshauptmanns
…Hiebei sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Übernahme von Nebenprodukten und Material festzulegen und für jene Fälle Vorsorge zu treffen, in denen der Ablieferungspflicht (§ 10) nicht oder nicht ausreichend entsprochen wird. Im Interesse der Zweckmäßigkeit kann hiezu auch die Bildung von Gemeindeverbänden (Art. 116a Abs. 2 B-VG…
Tiermaterialien-Verordnung
§ 14 Nebenprodukte von Wildtieren
…1) Nebenprodukte von Wildtieren, die in Wildsammelstellen, Schlacht-, Zerlege-, Wildbearbeitungsbetrieben und Verarbeitungsbetrieben anfallen, unterliegen der Ablieferungspflicht nach § 10 TMG. (2) Die Kategorisierung der Nebenprodukte von Wildtieren gemäß Abs. 1 erfolgt sinngemäß in Anwendung der Art. 4 bis 6 der Verordnung (EG) Nr…
§ 18 Vergraben von toten Heimtieren durch den Tierhalter
…es sich nicht um Kadaver von Tieren, die Träger einer Tierseuche oder seuchenverdächtig waren, handelt. Hierfür gilt eine Ausnahme von der Ablieferungspflicht gemäß § 10 Abs. 1 TMG.…
§ 19 Tierfriedhöfe
…ausgenommen als Heimtiere gehaltene Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Geflügel gemäß § 2 Geflügelhygieneverordnung 2007, BGBl. II Nr. 100/2007, gemäß § 10 TMG den zugelassenen Betrieben gleichzusetzen. Betreiber von Tierfriedhöfen haben drei Monate vor Beginn des beabsichtigten Betriebes unter Beischließung der notwendigen Unterlagen zu belegen, dass 1. die…
§ 16 Eingetragene Verwender und Sammelstellen
…vorzuschreiben. (4) Eingetragene Verwender gemäß Abs. 1 oder Sammelstellen gemäß Abs. 2 sind im Hinblick auf die Erfüllung der Ablieferungspflicht gemäß § 10 TMG den nach § 3 leg.cit. zugelassenen Betrieben gleichzusetzen und haben entsprechende Aufzeichnungen zu führen sowie diese nach Aufforderung der Behörde vorzulegen. Eingetragenen Verwender und…
§ 2 Oö. TMV · Oö. TMV · Oö. Tiermaterialienverordnung
§ 2 § 2Begriffsbestimmungen
…verendet sind (einschließlich Totgeburten oder ungeborene Tiere) oder nicht für den menschlichen Verzehr getötet wurden und sich daher nicht in einem Schlachthof befinden (§ 10 Abs. 3 Z 1 TMG); 2. „geeignete Betriebe“ jene Betriebe, die über eine Zulassung oder Registrierung gemäß § 3 TMG für die jeweilige Be- und Verarbeitung von…
§ 3 § 3Anzeigepflicht
…Verwahrer die tierischen Nebenprodukte und Materialien, ausgenommen Falltiere, unverzüglich selbst bei einem Betreiber oder einer Gemeindesammelstelle abliefert, sowie bei Bestehen einer Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 TMG. (5) Die Bestimmungen des § 18 der Tiermaterialien-Verordnung, BGBl. II Nr. 484/2008, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II…
§ 16 (VetSEE-VO) · (VetSEE-VO) · Veterinärrechtliche Anforderungen beim innerstaatlichen Inverkehrbringen von Samen, Eizellen und Embryonen
§ 16 Anwendungsverbot und Informationspflicht
…Erzeugnisse gemäß § 2 Z 24 dürfen nicht in Verkehr gebracht, nicht abgegeben und nicht angewendet werden. Diese Erzeugnisse sind gemäß § 10 TMG unverzüglich zu entsorgen. (2) Jede Person oder Einrichtung, die Erzeugnisse in Verkehr bringt, abgibt oder anwendet, hat, sobald sie von Umständen Kenntnis erlangt, die darauf…
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