LandesrechtTirolLandesesetzeLandtagswahlordnung 2017, Tiroler3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten, Ausstellung von Wahlkarten, Antrag auf Ausübung des Wahlrechts vor einer Sonderwahlbehörde§ 28

§ 28§ 28

In Kraft seit 26. Juni 2022
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