LandesrechtTirolLandesesetzeLandtagswahlordnung 2017, Tiroler3. Abschnitt Erfassung der Wahlberechtigten, Ausstellung von Wahlkarten, Antrag auf Ausübung des Wahlrechts vor einer Sonderwahlbehörde§ 20

§ 20§ 20

In Kraft seit 01. Januar 2020
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