(1) Das Land Tirol als Träger von Privatrechten kann mit Heimträgern Leistungsvereinbarungen schließen. Darin kann auch vorgesehen werden, dass der Heimträger dem Land Tirol zur Erfüllung seiner Aufgaben als Sozialhilfeträger Heimplätze zur Verfügung stellt.
(2) Leistungsvereinbarungen können insbesondere abgeschlossen werden, wenn
a) das Heim dem Bedarfs- und Entwicklungsplan entspricht, wobei Heime, die vor dem Vorliegen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes errichtet worden sind, zumindest den Grundzügen des Bedarfs- und Entwicklungsplanes entsprechen müssen, und
b) das Heim nach den Kriterien der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geführt wird.
(3) Auf den Abschluss von Leistungsvereinbarungen besteht kein Rechtsanspruch.
Rückverweise
THPG · Heim- und Pflegeleistungsgesetz - THPG, Tiroler
§ 22 § 22
…umfasst die stationäre Unterbringung, Versorgung und Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in Heimen oder auf Betreuungsplätzen, mit denen das Land Tirol eine Leistungsvereinbarung nach § 16 abgeschlossen hat. (2) Die stationäre Pflege umfasst die stationäre Unterbringung, Versorgung und Pflege von pflegebedürftigen Personen in Heimen oder auf Pflegeplätzen, mit denen das Land…
§ 24 § 24
…von bis zu maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr, die ausschließlich in speziellen Pflegeeinrichtungen erbracht wird, mit denen das Land Tirol eine Leistungsvereinbarung nach § 16 oder nach § 44 Abs. 2 abgeschlossen hat.…
§ 37 § 37
…sowie über den dafür gebührenden Kostenersatz und die Rückerstattung dabei zu Unrecht erbrachter Leistungen. Weiters obliegt der Landesregierung der Abschluss von Vereinbarungen nach § 16 oder § 44 Abs. 2. (2) Dem Bürgermeister, in der Stadt Innsbruck dem Stadtmagistrat, obliegt die Entscheidung über die Gewährung der Hilfeleistungen zur…
§ 42 § 42
…1) Die Sozialversicherungsträger, der Dachverband der Sozialversicherungsträger, die Träger der dienstrechtlichen Kranken- und Unfallfürsorgeeinrichtungen, die Leistungserbringer nach § 16 oder § 44 Abs. 2, die Abgabenbehörden und die Fremdenbehörden haben den für die Gewährung von Hilfeleistungen zuständigen Organen zum Zweck der Feststellung…