Anhänge
Rückverweise
TGWO 1994 · Gemeindewahlordnung 1994 - TGWO 1994, Tiroler
§ 34a § 34a
…1) Wahlberechtigte, die aus gesundheitlichen Gründen, wegen Ortsabwesenheit oder aus sonstigen Gründen am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor jener Wahlbehörde abzugeben, in deren…